Das sind wir
Über uns
In der Werbegemeinschaft City Leverkusen schließen sich Händler, Selbständige, Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende des Dienstleistungs- und Finanzgewerbes zusammen, um sich gemeinsam für die Entwicklung der Leverkusener Innenstadt zu engagieren. Hauptziel ist dabei, dass eine am Bedarf der Bewohner der Innenstadt und der Kunden der dort ansässigen Gewerbetreibenden orientierte City entsteht, die sich den ständig wachsenden Anforderungen des Wettbewerbs mit anderen Standorten in unserer Umgebung erfolgreich stellen kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, steht die Werbegemeinschaft City Leverkusen in ständigem Dialog mit ihren Mitgliedern und anderen Meinungsbildnern der Stadt und gibt die Ergebnisse dieser Gespräche an Politik und Verwaltung weiter. Der Einsatz der Werbegemeinschaft City Leverkusen im vorpolitischen Raum gibt ihren Mitgliedern die Möglichkeit, selbst Einfluss auf die weitere Verbesserung der Bedingungen in unserer Innenstadt zu nehmen.
Mit themenbezogenen City-Festen und verkaufsoffenen Sonntagen wollen wir Stammkunden und neuen Kunden eine attraktive City präsentieren.
Um die Transparenz der Vorstandsarbeit zu gewährleisten, haben wir entschieden, für Mitglieder die Vorstandssitzungen öffentlich zu machen.
Dieses Diskussionsforum dient neben der Transparenz auch dazu, Ihre Meinung und Ihre Vorschläge zu zukünftigen Projekten zu erfahren.
Als Kommunikationsplattform haben wir unter anderem diese Homepage eingerichtet.
Dort stellen wir Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung und sind auch jeder Zeit für Sie erreichbar.
Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich über eine Mitgleidschaft.
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Mehr InformationenWir leisten an der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Leverkusen unseren Beitrag. Wir sind Partner der Gesellschaften für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung.
Unser Team
Der Vorstand
Beisitzer
Astrid Baldigowski
Zweiter Vorsitzender
Guido Niggemann
Beisitzer
Nicole Giese
Erster Vorsitzender
Frank Schönberger
Schriftführerin
Sabine Schröder
Schatzmeister
Dierk Hedwig
Unsere Partner
Mitglieder
Germania Apotheke
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Sie uns
Bäckerei-Konditorei Magnus Newzella
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Heinrich-von-Stephan-Str. 6
51373 Leverkusen
Tel.: 02219793464
mail@baeckerei-newzella.de
ECE Center-management – Rathaus Galerie Leverkusen
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Bayer 04 Fußball GmbH
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51373 Leverkusen
Tel.: 0214-8660170
www.bayer04.de
Hebbel GmbH Reisebüro
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EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG
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Leverkusener Anzeigenblatt GmbH & Co.KG
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Malteser Hilfsdienst e. V.
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Markt Apotheke
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Niggemann Mode & Beruf GmbH & Co.KG
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Ostermann Leverkusen GmbH
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Tee Gschwendner
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Veranstaltungen Werner Nolden GmbH
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Volksbank Rhein-Wupper eG
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Chocolate Haus
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Susannas Brautmoden
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Unsere Partner
Mitglieder
Bäckerei Schlechtrimen
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51103 Köln
Tel.: 0221-9871721
schlechtrimen@aol.com
Bäckerei-Konditorei Magnus Newzella
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Heinrich-von-Stephan-Str. 6
51373 Leverkusen
Tel.: 02219793464
mail@baeckerei-newzella.de
Galeria Kaufhof
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Wiesdorfer Platz 82
51373 Leverkusen
www.galeria-kaufhof.de
Bayer 04 Fußball GmbH
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51373 Leverkusen
Tel.: 0214-8660170
www.bayer04.de
Germania Apotheke
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Donna Tages- und Nachtwäsche
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Herzstück
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ECE Centermanagement - Rathaus Galerie Leverkusen
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Hebbel GmbH Reisebüro
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EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG
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KS-Verlag
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IN VIA Köln gGmbH Mattea
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Mail Boxes Etc.
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Knipper GmbH & Co. KG
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Luminaden GbR
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Leverkusener Anzeigenblatt GmbH & Co.KG
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Nagelwelten
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Malteser Hilfsdienst e. V.
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Papierlädchen
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Markt Apotheke
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Peek & Cloppenburg
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Niggemann Mode & Beruf GmbH & Co.KG
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Ostermann Leverkusen GmbH
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Smidt Wohncenter GmbH
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Rechtsanwaltsbüro Schönberger & Partner
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Tee Gschwendner
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Reise Bank AG
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Veranstaltungen Werner Nolden GmbH
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Sparkasse Leverkusen
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Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
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Verlag M. DuMont Schauberg
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Volksbank Rhein-Wupper eG
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Wochenpost Anzeigen-, Werbe- und Verlagsges. mbH
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Tee Gschwendner
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Reise Bank AG
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Veranstaltungen Werner Nolden GmbH
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Mitglied werden
Ihr Vorteil als Mitglied
Die Wochenzeitschriften Lokale Information und Leverkusener Wochenende bieten allen Mitgliedern der Werbegemeinschaft den Höchstrabatt von 20% auf alle gestalteten Anzeigen.
Sie möchten Mitglied werden? Eine einfache Mitgliedschaft gibt es schon ab 50,- Euro.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne per E-Mail durch das Kontaktformular, oder unter unserer Geschäftsadresse.
Geschäftsadresse
Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V.
Saarstrasse 19
51375 Leverkusen
Tel.: 0214-3780
Beitrittserklärung
Unsere Satzung
- Die Werbegemeinschaft führt den Namen “Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V.” und wird unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister eingetragen.
- Sitz der Werbegemeinschaft ist Leverkusen.
- Die Werbegemeinschaft erstrebt den Zusammenschluss von der in der City Leverkusen gelegenen Gewerbebetriebe aller Zweige, insbesondere des Handels und des Handwerks, sowie der Industrie, der Banken und Versicherungen zum Zweck des Ausbaus einer lebensfähigen, attraktiven Innenstadt und zur Wahrnehmung aller damit zusammenhängenden Belange und Interessen.
- Eine wirtschaftliche, auf Gewinn gerichtete, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres.
- Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
- Mitglied kann jeder Gewerbebetrieb werden, der seinen Sitz in Leverkusen hat und dort eine Betriebsstätte unterhält. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung ist endgültig.
- Die Mitgliedschaft bleibt auch anderen Interessenten offen, insbesondere öffentlichen Körperschaften, Verbänden und Vereinen.
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch freiwilligen Austritt. Dieser ist nur unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres zulässig. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
- durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung oder die sich daraus ergebenden Pflichten verstößt oder durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Werbegemeinschaft schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Gegen dessen Entscheidung kann das betroffene Mitglied innerhalb von 4 Wochen Einspruch an die Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet endgültig. Sie ist verpflichtet, die Entscheidung zu begründen. Die Beendigung der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages bis zum Termin des Ausschlusses. Auf ein eventuell vorhandenes Vermögen der Werbegemeinschaft hat das ausscheidende Mitglied keinen Anspruch.
- durch Erlöschen der Mitgliedsfirma
- durch Auflösung der Werbegemeinschaft
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Deckung der Kosten der Werbegemeinschaft festgesetzten Beiträge zu leisten. Der Jahresbeitrag ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten.
- Beiträge und Aufnahmegebühren werden in einer Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Der Vostand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden, dem Schatzmeister und höchstens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl bleiben die Vorstandsmitglieder im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder wählen den Vorstandsvorsitzenden aus ihrer Mitte.
- Die Werbegemeinschaft wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und aussergerichtlich vertreten.
- Der Vorstand legt die Richtlinien der Tätigkeit der Werbegemeinschaft fest. Zu seinen Obliegenheiten gehören ausser der Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere die Ausführung der beschlüsse der Organe der Werbegemeinschaft.
- Der Vorstand kann bis zu sechs beratende Personen zu Werbemaßnahmen heranziehen.
Die Mitgliederversammlung ordnet durch Beschluss aller Angelegenheiten der Werbegemeinschaft, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des Vorstandes gehören. Zu ihren Obliegenheiten gehören insbesondere:
- die Wahl der Vorstandsmitglieder
- die Wahl von zwei Rechtsprüfern
- die Festsetzung des Haushaltsplanes und der Beitragsordnung
- die Entscheidung über Berufung bei Ausschlüssen
- die Beschlussfassung über Änderung der Satzung
- die Beschlussfassung über Auflösung und Liquidation der Werbegemeinschaft
- Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres über den vom Vorstand vorzulegenden Geschäftsbericht, den Jahresabschluss, den Voranschlag und die Entlastung des Vorstandes.
- Die Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal vom Vorstand einzuberufen.
- Daneben wird die Mitgliederversammlung auch einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder einen darauf gerichteten Antrag mit Angabe des Zwecks der Versammlung stellt.
- Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen müssen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Sie sind mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung zur Post zu geben. Über Punkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nur verhandelt werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder damit einverstanden ist.
- Der Vorstand und die Mitgliederversammlung fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder des von ihm beauftragten Versammlungsleiters. Die Wahl des Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder erfolgt durch Akklamation oder auf Antrag durch geheime Abstimmung.
- Zur Satzungsänderung, zur Änderung der Beitragsordnung und der Auflösung der Werbegemeinschaft ist jeweils eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Änderungen des Zwecks der Werbegemeinschaft ist nur unter Zustimmung aller erschienen Mitglieder möglich.
- Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Beschlüsse zu Ziffer (2) können jedoch nur bei Anwesenheit von midestens 2/3 der Mitglieder gefasst werden. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so kann unmittelbar danach zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Die Einladungsfrist nach § 12 Ziffer 3 ist einzuhalten.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier ihrer Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind.
- Über die Verhandlung, insbesondere Beschlüsse der Organe, ist jeweils eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
- Im Falle der Auflösung der Werbegemeinschaft hat die Mitgliederversammlung einen Liquidator zu bestellen und einen Beschluss über Verwendung eventuell vorhandenen Vermögens herbeizuführen.