Das sind wir

Über uns

In der Werbegemeinschaft City Leverkusen schließen sich Händler, Selbständige, Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende des Dienstleistungs- und Finanzgewerbes zusammen, um sich gemeinsam für die Entwicklung der Leverkusener Innenstadt zu engagieren. Hauptziel ist dabei, dass eine am Bedarf der Bewohner der Innenstadt und der Kunden der dort ansässigen Gewerbetreibenden orientierte City entsteht, die sich den ständig wachsenden Anforderungen des Wettbewerbs mit anderen Standorten in unserer Umgebung erfolgreich stellen kann.
Um dieses Ziel zu erreichen, steht die Werbegemeinschaft City Leverkusen in ständigem Dialog mit ihren Mitgliedern und anderen Meinungsbildnern der Stadt und gibt die Ergebnisse dieser Gespräche an Politik und Verwaltung weiter. Der Einsatz der Werbegemeinschaft City Leverkusen im vorpolitischen Raum gibt ihren Mitgliedern die Möglichkeit, selbst Einfluss auf die weitere Verbesserung der Bedingungen in unserer Innenstadt zu nehmen.
Mit themenbezogenen City-Festen und verkaufsoffenen Sonntagen wollen wir Stammkunden und neuen Kunden eine attraktive City präsentieren.
Um die Transparenz der Vorstandsarbeit zu gewährleisten, haben wir entschieden, für Mitglieder die Vorstandssitzungen öffentlich zu machen.

Dieses Diskussionsforum dient neben der Transparenz auch dazu, Ihre Meinung und Ihre Vorschläge zu zukünftigen Projekten zu erfahren.

Als Kommunikationsplattform haben wir unter anderem diese Homepage eingerichtet.
Dort stellen wir Ihnen jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung und sind auch jeder Zeit für Sie erreichbar.

Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich über eine Mitgleidschaft.

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Mehr Informationen

Wir leisten an der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Leverkusen unseren Beitrag. Wir sind Partner der Gesellschaften für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung.

Unser Team

Der Vorstand

Beisitzer

Astrid Baldigowski

Zweiter Vorsitzender

Guido Niggemann

Beisitzer

Nicole Giese

Erster Vorsitzender

Frank Schönberger

Schriftführerin

Sabine Schröder

Schatzmeister

Dierk Hedwig

Unsere Partner

Mitglieder

Germania Apotheke

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Herr Riedel Wiesdorfer Platz 21 51373 Leverkusen Tel.: 0214-830400 www.germania-apotheke-leverkusen.de

Bäckerei-Konditorei Magnus Newzella

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Herr Magnus Newzella
Heinrich-von-Stephan-Str. 6
51373 Leverkusen
Tel.: 02219793464
mail@baeckerei-newzella.de

ECE Center-management – Rathaus Galerie Leverkusen

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ECE Centermanagement - Rathaus Galerie Leverkusen Friedrich-Ebert-Platz 2 51373 Leverkusen Tel.: 0214-3284480

Bayer 04 Fußball GmbH

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Breidenbachstr. 6-8
51373 Leverkusen
Tel.: 0214-8660170
www.bayer04.de

Hebbel GmbH Reisebüro

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Verwaltung Bergische Landstr. 149 51375 Leverkusen Tel.: 0214-851733 www.hebbel.de city@hebbel.de

Leverkusener Anzeigenblatt GmbH & Co.KG

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Bonner Str. 12 51379 Leverkusen Tel.: 02171-70630 www.lokale-informationen.de info@lokale-informationen.de

Malteser Hilfsdienst e. V.

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Herr Feister Overfeldweg 80 51371 Leverkusen Tel.: 0214-868510

Markt Apotheke

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Herr Wimmers Wiesdorfer Platz 54 51373 Leverkusen Tel.: 0214-46066 Fax: 0214-46067

Niggemann Mode & Beruf GmbH & Co.KG

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Herr Guido Niggemann Hauptstr. 80 51373 Leverkusen Tel.: 0214-41151 Fax: 0214-402611 www.niggemann-berufsbekleidung.de

Tee Gschwendner

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Frau Teitscheid Friedrich-Ebert-Platz 5 Tel.: 0214-48800 www.teagschwendner.com

Veranstaltungen Werner Nolden GmbH

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Herr Nolden Romberg 67 51381 Leverkusen Tel.: 02171-3801 Fax: 0214-3803 www.eventagentur.tv koelner-lichter@gmx.de

Chocolate Haus

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Wiesdorfer Pl. 82 51373 Leverkusen Tel.: 0160 6984700

Susannas Brautmoden

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Wiesdorfer Pl. 34b 51373 Leverkusen Tel.: 0214 90980444

Unsere Partner

Mitglieder

Bäckerei Schlechtrimen

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Bäckerei Schlechtrimen Kalker Hauptstr. 210
51103 Köln
Tel.: 0221-9871721
schlechtrimen@aol.com

Bäckerei-Konditorei Magnus Newzella

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Herr Magnus Newzella
Heinrich-von-Stephan-Str. 6
51373 Leverkusen
Tel.: 02219793464
mail@baeckerei-newzella.de
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Galeria Kaufhof

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Herr Sturm
Wiesdorfer Platz 82
51373 Leverkusen
www.galeria-kaufhof.de

Bayer 04 Fußball GmbH

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Breidenbachstr. 6-8
51373 Leverkusen
Tel.: 0214-8660170
www.bayer04.de

Germania Apotheke

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Herr Riedel Wiesdorfer Platz 21 51373 Leverkusen Tel.: 0214-830400 www.germania-apotheke-leverkusen.de

Donna Tages- und Nachtwäsche

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Frau Faust Otto-Grimm-Str. 8 51373 Leverkusen Tel.: 0214-49987 donna-dessous@freenet.de

Herzstück

Fachgeschäft für Damenmode

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Otto-Grimm-Str. 6 51373 Leverkusen

ECE Centermanagement - Rathaus Galerie Leverkusen

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ECE Centermanagement - Rathaus Galerie Leverkusen Friedrich-Ebert-Platz 2 51373 Leverkusen Tel.: 0214-3284480

Hebbel GmbH Reisebüro

Backwaren

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Verwaltung Bergische Landstr. 149 51375 Leverkusen Tel.: 0214-851733 www.hebbel.de city@hebbel.de

EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG

Backwaren

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Overfeldweg 23 51371 Leverkusen Tel.: 0214-86610 www.evl-gmbh.de
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KS-Verlag

Design Firm

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Montanusstr. 18 51373 Leverkusen Tel.: 0214-830150 Fax: 0214-8301533 www.ksverlag.de js@ksverlag.de

IN VIA Köln gGmbH Mattea

Fussballverein

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Am Bücheler Hof 6 51373 Leverkusen

Mail Boxes Etc.

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Dietmar Mohnstein Services Breidenbachstr.47 51373 Leverkusen Tel.: 0214 312 670 31 Fax.: 0214 312 670 30 www.mbe-leverkusen.de

Knipper GmbH & Co. KG

Backwaren

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Hauptstr. 67 51373 Leverkusen Tel.: 0214-2069967
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Luminaden GbR

Design Firm

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Friedrich-Ebert-Str. 39 51373 Leverkusen www.luminaden.de

Leverkusener Anzeigenblatt GmbH & Co.KG

Fussballverein

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Bonner Str. 12 51379 Leverkusen Tel.: 02171-70630 www.lokale-informationen.de info@lokale-informationen.de

Nagelwelten

Backwaren

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Otto-Grimm-Str. 10 51373 Leverkusen

Malteser Hilfsdienst e. V.

Backwaren

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Herr Feister Overfeldweg 80 51371 Leverkusen Tel.: 0214-868510
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Papierlädchen

Design Firm

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Herr Lützenkirchen Wiesdorfer Platz 17 51373 Leverkusen Tel.: 0214-41460 Fax: 0214-3104905 www.papierlaedchen.de info@papierlaedchen.de

Markt Apotheke

Fussballverein

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Herr Wimmers Wiesdorfer Platz 54 51373 Leverkusen Tel.: 0214-46066 Fax: 0214-46067

Peek & Cloppenburg

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Wiesdorfer Platz 04 51373 Leverkusen Tel.: 0214-31498075 www.peek-kloppenburg.de

Niggemann Mode & Beruf GmbH & Co.KG

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Herr Guido Niggemann Hauptstr. 80 51373 Leverkusen Tel.: 0214-41151 Fax: 0214-402611 www.niggemann-berufsbekleidung.de
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Ostermann Leverkusen GmbH

Design Firm

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Herr Jürg Kopp Manforter Str. 10 51373 Leverkusen www.ostermann.de/

Smidt Wohncenter GmbH

Fussballverein

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Herr Wülfing Manforter Str. 10 51373 Leverkusen Tel.: 0214-83210 www.smidt-wohncenter.com

Rechtsanwaltsbüro Schönberger & Partner

Backwaren

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Herr Frank Schönberger Dönhoffstr. 9 51373 Leverkusen Tel.: 0214-830020 f.schoenberger@xn--schnberger-kollegen-s6b.de

Tee Gschwendner

Backwaren

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Frau Teitscheid Friedrich-Ebert-Platz 5 Tel.: 0214-48800 www.teagschwendner.com
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Reise Bank AG

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Herr Wohlfarth Nobelstr. 15 51373 Leverkusen Tel.: 0214-2066412 christopher.wohlfarth@reisebank.de

Veranstaltungen Werner Nolden GmbH

Fussballverein

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Herr Nolden Romberg 67 51381 Leverkusen Tel.: 02171-3801 Fax: 0214-3803 www.eventagentur.tv koelner-lichter@gmx.de

Sparkasse Leverkusen

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Herr Benjamin Rörig Friedrich-Ebert-Str. 39 51373 Leverkusen Tel.: 0214-355 3104 www.sparkasse-lev.de benjamin.roerig@sparkasse-lev.de

Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH

Backwaren

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Herr Dr. Obermaier Dönhoffstr. 39 51373 Leverkusen Tel.: 0214-83331-0 wfl-leverkusen.de
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Verlag M. DuMont Schauberg

Design Firm

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Frau DeGiovanni Amsterdamer Str. 192 50735 Köln Gst-LEV@zeitungsgruppe-koeln.de

Volksbank Rhein-Wupper eG

Fussballverein

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Dönhoffstr. 39 51373 Leverkusen Tel.: 0214-830380 www.voba-rhein-wupper.de

Wochenpost Anzeigen-, Werbe- und Verlagsges. mbH

Backwaren

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Bürgermeister-Schmidt-Str. 16 A 51399 Burscheid Tel.: 02171-72760 Fax: 02171-727626

Tee Gschwendner

Backwaren

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Frau Teitscheid Friedrich-Ebert-Platz 5 Tel.: 0214-48800 www.teagschwendner.com
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Reise Bank AG

Design Firm

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Sie uns

Herr Wohlfarth Nobelstr. 15 51373 Leverkusen Tel.: 0214-2066412 christopher.wohlfarth@reisebank.de

Veranstaltungen Werner Nolden GmbH

Fussballverein

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Herr Nolden Romberg 67 51381 Leverkusen Tel.: 02171-3801 Fax: 0214-3803 www.eventagentur.tv koelner-lichter@gmx.de

Mitglied werden

Ihr Vorteil als Mitglied

Die Wochenzeitschriften Lokale Information und Leverkusener Wochenende bieten allen Mitgliedern der Werbegemeinschaft den Höchstrabatt von 20% auf alle gestalteten Anzeigen.

Sie möchten Mitglied werden? Eine einfache Mitgliedschaft gibt es schon ab 50,- Euro.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne per E-Mail durch das Kontaktformular, oder unter unserer Geschäftsadresse.

Geschäftsadresse

Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V.
Saarstrasse 19
51375 Leverkusen
Tel.: 0214-3780

Beitrittserklärung

Laden Sie Ihre Beitrittserklärung einfach herunter. Ausfüllen und entweder per Post an die Adresse der Werbegemeinschaft schicken, oder gerne bei einer der öffentlichen Sitzungen persönlich abgeben.

Unsere Satzung

  • Die Werbegemeinschaft führt den Namen “Werbegemeinschaft City Leverkusen e. V.” und wird unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister eingetragen.
  • Sitz der Werbegemeinschaft ist Leverkusen.
  • Die Werbegemeinschaft erstrebt den Zusammenschluss von der in der City Leverkusen gelegenen Gewerbebetriebe aller Zweige, insbesondere des Handels und des Handwerks, sowie der Industrie, der Banken und Versicherungen zum Zweck des Ausbaus einer lebensfähigen, attraktiven Innenstadt und zur Wahrnehmung aller damit zusammenhängenden Belange und Interessen.
  • Eine wirtschaftliche, auf Gewinn gerichtete, konfessionelle und politische Betätigung bleibt ausgeschlossen.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres.
  • Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
  • Mitglied kann jeder Gewerbebetrieb werden, der seinen Sitz in Leverkusen hat und dort eine Betriebsstätte unterhält. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung ist endgültig.
  • Die Mitgliedschaft bleibt auch anderen Interessenten offen, insbesondere öffentlichen Körperschaften, Verbänden und Vereinen.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • durch freiwilligen Austritt. Dieser ist nur unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres zulässig. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
  • durch Ausschluss. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Satzung oder die sich daraus ergebenden Pflichten verstößt oder durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Werbegemeinschaft schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Gegen dessen Entscheidung kann das betroffene Mitglied innerhalb von 4 Wochen Einspruch an die Mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet endgültig. Sie ist verpflichtet, die Entscheidung zu begründen. Die Beendigung der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung des Beitrages bis zum Termin des Ausschlusses. Auf ein eventuell vorhandenes Vermögen der Werbegemeinschaft hat das ausscheidende Mitglied keinen Anspruch.
  • durch Erlöschen der Mitgliedsfirma
  • durch Auflösung der Werbegemeinschaft
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Deckung der Kosten der Werbegemeinschaft festgesetzten Beiträge zu leisten. Der Jahresbeitrag ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten.
  • Beiträge und Aufnahmegebühren werden in einer Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
  • Der Vostand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden, dem Schatzmeister und höchstens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl bleiben die Vorstandsmitglieder im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder wählen den Vorstandsvorsitzenden aus ihrer Mitte.
  • Die Werbegemeinschaft wird durch den Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und aussergerichtlich vertreten.
  • Der Vorstand legt die Richtlinien der Tätigkeit der Werbegemeinschaft fest. Zu seinen Obliegenheiten gehören ausser der Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere die Ausführung der beschlüsse der Organe der Werbegemeinschaft.
  • Der Vorstand kann bis zu sechs beratende Personen zu Werbemaßnahmen heranziehen.

Die Mitgliederversammlung ordnet durch Beschluss aller Angelegenheiten der Werbegemeinschaft, die nicht zum Zuständigkeitsbereich des Vorstandes gehören. Zu ihren Obliegenheiten gehören insbesondere:

  • die Wahl der Vorstandsmitglieder
  • die Wahl von zwei Rechtsprüfern
  • die Festsetzung des Haushaltsplanes und der Beitragsordnung
  • die Entscheidung über Berufung bei Ausschlüssen
  • die Beschlussfassung über Änderung der Satzung
  • die Beschlussfassung über Auflösung und Liquidation der Werbegemeinschaft
  • Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich in den ersten 6 Monaten des Geschäftsjahres über den vom Vorstand vorzulegenden Geschäftsbericht, den Jahresabschluss, den Voranschlag und die Entlastung des Vorstandes.
  • Die Mitgliederversammlung ist jährlich mindestens einmal vom Vorstand einzuberufen.
  • Daneben wird die Mitgliederversammlung auch einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder einen darauf gerichteten Antrag mit Angabe des Zwecks der Versammlung stellt.
  • Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen müssen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung erfolgen. Sie sind mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung zur Post zu geben. Über Punkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nur verhandelt werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder damit einverstanden ist.
  • Der Vorstand und die Mitgliederversammlung fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder des von ihm beauftragten Versammlungsleiters. Die Wahl des Vorsitzenden und der übrigen Vorstandsmitglieder erfolgt durch Akklamation oder auf Antrag durch geheime Abstimmung.
  • Zur Satzungsänderung, zur Änderung der Beitragsordnung und der Auflösung der Werbegemeinschaft ist jeweils eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Änderungen des Zwecks der Werbegemeinschaft ist nur unter Zustimmung aller erschienen Mitglieder möglich.
  • Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Beschlüsse zu Ziffer (2) können jedoch nur bei Anwesenheit von midestens 2/3 der Mitglieder gefasst werden. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, so kann unmittelbar danach zu einer zweiten Versammlung eingeladen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Die Einladungsfrist nach § 12 Ziffer 3 ist einzuhalten.
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier ihrer Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind.
  • Über die Verhandlung, insbesondere Beschlüsse der Organe, ist jeweils eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
  • Im Falle der Auflösung der Werbegemeinschaft hat die Mitgliederversammlung einen Liquidator zu bestellen und einen Beschluss über Verwendung eventuell vorhandenen Vermögens herbeizuführen.